Neutralitätsgebot in der Jugendarbeit: Klare Position des Freistaats Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt klar: Für die Jugendarbeit gibt es kein verfassungsrechtlich vorgeschriebenes Neutralitätsgebot. Jugendarbeit muss sich nicht gegenüber allen politischen Strömungen neutral verhalten – besonders nicht, wenn diese demokratie- oder menschenfeindlich sind.
Die Jugendarbeit steht für die Werte des Grundgesetzes, Offenheit, Vielfalt und Pluralität. Sie ist ausdrücklich dazu aufgerufen, sich gegen Diskriminierung und demokratiefeindliche Haltungen zu positionieren und junge Menschen zur eigenständigen Meinungsbildung zu befähigen.
Informationsschreiben Neutralitätsgebot in der Jugendarbeit (PDF)