Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)

Der LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e. V. hat zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder und Jugendhilfe (1. KJHSG) Stellung bezogen.

Der Referentenentwurf zum 1. KJHSRG sieht einen Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII vor, wenn sie als gleichermaßen geeignet wie Hilfen zur Erziehung gelten. Aus fachlicher Sicht der Mobilen Jugendarbeit / Streetwork birgt dies erhebliche Risiken: Rechtsansprüche können faktisch geschwächt, Mobile Jugendarbeit zum HzE‑Ersatz umgedeutet und zugleich ihre Infrastruktur weiterhin gekürzt werden. Wir plädieren dafür, Jugendsozialarbeit als verlässlich ausgestaltete Infrastruktur im Sozialraum zu sichern und ihre spezifische, freiwillige und ermöglichende Funktion zu bewahren, statt sie gegen Hilfen zur Erziehung auszuspielen.

Unsere zentralen Anliegen

  • Keine Vorrangstellung von Angeboten nach § 13 SGB VIII gegenüber Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff.
  • Stärkung und Absicherung der Jugendsozialarbeit/Mobilen Jugendarbeit als verlässlich vorzuhaltende Infrastruktur im Sozialraum.
  • Klare Profilschärfung: Jugendsozialarbeit ist eigenständiges, freiwilliges, ermöglichendes Angebot – kein Ersatz für Hilfen zur Erziehung.
  • Uneingeschränkte Wahrung der Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung.

Unsere Hauptargumente in Kürze

1. Fachliche Argumente

  • Mobile Jugendarbeit/Streetwork ist ein freiwilliges, aufsuchendes, sozialräumlich ausgerichtetes Angebot der Jugendsozialarbeit, das Beziehungen, Zugänge und Teilhabe ermöglicht – keine individuelle Einzelfallhilfe wie HzE.
  • Die Stärke Mobiler Jugendarbeit liegt im Vertrauensaufbau und in selbst gewählten Kontakten; eine „vorrangige Hilfe“ würde diese Rolle verwässern und Akzeptanz bei jungen Menschen gefährden.
  • Rollenvermischung droht: Streetworker würden als „Hilfeträger“ statt als unabhängige Ansprechpersonen wahrgenommen.

2. Praxis- und Versorgungsperspektive

  • Schon heute wird jungen Menschen mit eigentlich klarem HzE‑Bedarf häufig nur die Visitenkarte des Streetworkers gegeben, statt ein Hilfeplanverfahren einzuleiten.
  • Eine Vorrangregelung für § 13 würde diese Praxis strukturell legitimieren und Unterversorgung begünstigen.
  • Mobile Jugendarbeit ist personell/konzeptionell nicht dafür ausgelegt, intensive Einzelfallhilfen zu übernehmen – die Angebote würden überfrachtet und ihre Qualität geschwächt.

3. Rechtliche und systemische Argumente

  • Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII sind rechtsanspruchsgestützte individuelle Leistungen mit Hilfeplanung; Jugendsozialarbeit nach § 13 ist anders verfasst und organisiert.
  • Eine Vorrangstellung von § 13‑Angeboten verschiebt die Gesetzessystematik und kann Rechtsansprüche de facto aushöhlen.
  • Gefahr von Fehlanreizen: Unter Kostendruck könnten Kommunen statt notwendiger HzE auf vermeintlich „gleich geeignete“ Angebote nach § 13 verweisen.

4. Infrastruktur und Finanzierung

  • In der Praxis wird Jugendsozialarbeit/Mobile Jugendarbeit vielerorts wie eine freiwillige „Kann‑Leistung“ behandelt und ist von Kürzungen bedroht.
  • Wenn § 13 aufgewertet wird, muss dies über eine rechtlich und finanziell gesicherte Infrastruktur erfolgen – nicht über seine Nutzung als billiger HzE‑Ersatz.
  • Strukturreform heißt: Jugendsozialarbeit im Rahmen der Jugendhilfeplanung verbindlich vorhalten, statt sie in Sparrunden immer wieder in Frage zu stellen.

 5. Unser Appell

  • Grundsätzlich wird begrüßt, dass Infrastrukturleistungen und Jugendsozialarbeit im Entwurf sichtbar werden.
  • Chance der Reform: Position junger Menschen stärken, Angebote im Sozialraum zukunftsfest ausgestalten.
  • Dafür braucht es:
    • klare Profilierung von § 13 (freiwillig, ermöglichend, sozialräumlich),
    • gesicherte Ausstattung der Jugendsozialarbeit/Mobilen Jugendarbeit,
    • ungeschmälerte Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung.

Informationen & ausführliche Stellungnahme

Referentenentwurf zum 1. KJHSRG:

Stellungnahme LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e. V.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)