Stellungnahme Gesetzentwurf – Landesjugendhilfegsetz
Im Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getreten. Damit verbunden waren auch Anpassungen auf Landesebene, weshalb das Landesjugendhilfegesetz Sachsen überarbeitet wird. Als LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V. haben wir gemeinsam mit dem Forum Jugendarbeit im Mai 2023 die aus unserer Sicht notwendigen Änderungen beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gemeldet und den Wunsch nach Beteiligung formuliert. Einer der angemeldeten Bedarfe war, die §§ 11-14 deklaratorisch zu benennen, um die Position der Jugendarbeit in Sachsen sowohl politisch als auch rechtlich zu stärken. Als Fachverband für Mobile Jugendarbeit in Sachsen haben wir uns zusätzlich dafür stark gemacht, dass Mobile Jugendarbeit im Landesausführungsgesetz verankert wird.
Das Land Sachsen hat sich entschieden, das Landesausführungsgesetz in zwei Stufen zu novellieren. Aktuell wird eine sogenannte „kleine Lösung” umgesetzt, bei der nur die notwendigsten Änderungen vorgenommen werden. Nach der dritten Stufe der SGB VIII-Novellierung (geplant für 2027/28) soll das Landesjugendhilfegesetz in Sachsen dann umfangreich geändert werden.
Schade, dass unser Wunsch, die Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen durch eine gesonderte Benennung der §§ 11-14 zu stärken, im aktuellen Landesjugendhilfegesetz keinen Eingang gefunden hat. Ausschließlich der § 13a Schulsozialarbeit wird im Ausführungsgesetz benannt, weil dafür eine rechtliche Regelung notwendig war, um Schulsozialarbeit in der Jugendhilfe zu verankern und nicht im Schulgesetzbuch. Das macht die Situation noch schwieriger.
Im Rahmen einer schriftlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes” im Sächsischen Landtag wurden wir als LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V. gebeten, eine Stellungnahme zu verfassen. Das haben wir genutzt, um unseren Forderungen noch einmal Nachdruck zu verleihen. Unsere Stellungnahme findet ihr hier: