Pressemitteilung: Corona-Schutzverordnung vergisst 16- und 17-Jährige
Forum Jugendarbeit fordert generelle 3G–Regelung für Minderjährige
Das Forum Jugendarbeit kritisiert als Zusammenschluss überörtlicher freier Träger der Jugendarbeit, dass in Sachsen bereits junge Menschen ab 16 Jahren (Ü16), und damit Minderjährige, der 2G–Regelung unterliegen(§3S.2). So werden auch in der aktuellen Corona–Schutzverordnung vom 19.11.21, geändert am 12.12.2021 soziale Teilhabemöglichkeiten Jugendlicher Ü16 weiterhin an einen Geimpft– oder Genesenenstatus gekoppelt. Begründet wird diese Regelung mit der Annahme, jede:r Ü16–Jährige könne sich uneingeschränkt, also auch ohne die Einwilligung oder gar gänzlich gegen den Willen der Eltern, impfen lassen. Rechtslage und Realität allerdings stützen diese Auffassung nicht bzw. nicht ohne Vorbehalte.
Die Impfung ist ein wesentlicher Bestandteil zur nachhaltigen Bekämpfung der Pandemie. Viele Minderjährige stehen hinter den Bemühungen und sind bereit diese durch eine eigene Impfentscheidung zu unterstützen. Allerdings werden in vielen Praxen und Impfzentren Personen unter 18 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern geimpft. Nicht selten gilt dieses Verfahren auch für Testmöglichkeiten. Grund dafür sind u.a. juristische Uneinigkeiten bei der Bewertung des elterlichen Rechts auf die Entscheidung über die medizinische Behandlung der eigenen Kinder bzw. die sog. Einwilligungsfähigkeit. Die Rechtsprechung (bspw. BGH Urteil vom 28.11.1957) unterstellt, dass ein junger Mensch ab 16 Jahren grundsätzlich über genügend Einwilligungsfähigkeit, also emotionales und intellektuelles Urteilsvermögen, verfügt, um über eine Schutzimpfung selbst entscheiden zu können. Da es sich dabei nicht um eine juristische Altersgrenze handelt, muss jeder Einzelfall entschieden werden. Im Ergebnis könnte so auch festgestellt werden, dass der oder die einzelne Ü16–Jährige eben noch nicht selbst entscheiden kann.
Oftmals leben junge Menschen Ü16 jedoch noch im elterlichen Haushalt und stellen sich i.d.R. nicht grundlegend gegen den Willen der Eltern. Dies im Kontext des Impfens zu verlangen, und nichts anderes bedeutet 2G für Ü16, geht an den Lebensrealitäten junger Menschen vorbei. Minderjährigen sollte zur Wahrung ihrer sozialen Teilhabe nicht zugemutet werden, innerfamiliäre Diskurse zu führen, die bereits in der Öffentlichkeit eine Härte und Absolutheit angenommen haben. Die Teilhabe Minderjähriger darf nicht von den Positionierungen der Eltern oder von Hausärzt:innen abhängen.
Da eine wirklich autonome Impfentscheidung erst für Personen ab 18 Jahren möglich ist, müssen entsprechende 2G–Regeln und Kontaktbeschränkungen für Personen bis 18 Jahre deshalb umgehend gestrichen werden. Wir appellieren an die politischen Verantwortlichen, die 3G–Regel umgehend auf alle Jugendlichen bis 18 Jahre auszuweiten.
Pressekontakt: Peter Bienwald und Paula Bormann
Telefonnummer: 0351/26557086 (P. Bormann); 0351–27512812 (P. Bienwald)
E–Mail: peter.bienwald@juma–sachsen.de; lag@schulsozialarbeit–sachsen.de
Das Forum Jugendarbeit ist ein Zusammenschuss überörtlicher freier Träger in Sachsen, die in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz nach §§ 11 – 14 SGB VIII. tätig sind. Die Mitglieder treffen sich vier Mal im Jahr zum Fachaustausch über aktuelle Fragen der sächsischen Jugendhilfe/ Jugendpolitik sowie um gemeinsame jugendpolitische Positionierungen zu formulieren.
Mitglieder: Aktion Jugendschutz Sachsen e.V. (AJS), Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V. (AGJF), Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V., Kinder- und Jugendring Sachsen e. V. (KJRS), Kindervereinigung Sachsen e.V., Landesarbeitsgemeinschaft Freier Träger der Jugendsozialarbeit Sachsen e.V., Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V., Landesarbeitsgemeinschaft Mädchen* und junge Frauen* in Sachsen e.V., Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit e.V., Landesarbeitskreis Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V., Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen e. V. (KiEZ), Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. (LJBW), Landesverband Soziokultur Sachsen e.V., Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e.V. (LKJ), Sächsische Jugendstiftung, Sächsische Landjugend e.V. (SLJ)
Weiterführende Links:
- https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/corona-impfung-kinder-jugendliche-ohne-eltern-einwilligung-100.html
- https://www.aerzteblatt.de/archiv/123624/Aufklaerungspflicht-und-Einwilligungsfaehigkeit-Regeln-fuer-diffizile-Konstellationen
- https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/b/6/0/1/b6011d93505d80257171f89df5a6fa12f8a0ce35/Nr-36-Stand-21-08-05.pdf
- „Haben Sie jedoch Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit, dürfen Sie auch eine 17-Jährige nicht ohne Einverständnis der Eltern impfen. Die Faustregel, dass ein Jugendlicher ab dem Alter von 16 Jahren einwilligungsfähig ist, gilt nicht, betonte der Jurist.“ (https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/artikel/juristische-fallen-beim-impfen-aufklaerung-und-einwilligung/)
Zur Pressemitteilung als PDF: Download