Cannabis legal – und nun?

Seit dem 01.04.2024 ist das neue Cannabisgesetz in Kraft. Was nun erlaubt ist, was weiterhin verboten ist und was für Minderjährige gilt, ist hier zusammengefasst:

Eine Übersichtsseite zum Ausdrucken ist hier hinterlegt.

Was ist jetzt erlaubt?

Grundsätzlich ist der private Anbau und Konsum für Volljährige innerhalb von bestimmten Grenzen erlaubt. Unterschieden wird dabei zwischen Privatem und Öffentlichem Raum.

Im Privaten Raum erlaubt:

  • Max. 3 weibliche Pflanzen pro erwachsene Person im Haushalt
  • Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis
    ACHTUNG!
    Mehr als 60 Gramm = Straftat
    Mehr als 50 Gramm = Ordnungswidrigkeit
    → Überschuss muss vernichtet werden
    → Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen müssen getroffen werden, damit Kinder & Jugendliche nicht an Pflanzen oder Cannabis kommen
  • Beim Erwerb der Samen gilt:
    Nur die Einfuhr aus EU-Mitgliedsstaaten (z.B. per Post) ist gesichert legal

Im Öffentlichen Raum erlaubt:

  • Bis zu 25 Gramm dürfen mitgeführt werden
  • (es ist kein Nachweis notwendig, woher das Cannabis kommt)

Was ist (weiterhin) verboten?

Im Privaten Raum verboten:

  • Konsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen (Jugendschutz, Kindeswohl)
  • Einfuhr, Weitergabe (z.B. auch Joint wandern lassen), Handel
  • Anbau über 3 Pflanzen, Besitz über 50 Gramm

Im Öffentlichen Raum verboten:

  • Innerhalb der Sichtweite von Spielplätzen, Schulen, KiTas, Jugendeinrichtungen, Sportplätzen, usw. (ca. 100m Luftlinie)
    → Bubatz-Karte bietet einen Überblick
  • In Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr
  • In Anbauvereinigungen

Minderjährige:

Für Minderjährige ist weiterhin jeglicher Konsum und Besitz verboten (Jugendschutz).

Wenn Minderjährige dennoch etwas machen, was für Erwachsene straffrei wäre:

  • Polizei und Ordnungsbehörde muss die Personensorgeberechtigten informieren
  • Bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ auf Gefährdung des Kindes/der Jugendlichen muss das Jugendamt informiert werden (entsprechend eures Schutzkonzepts)
  • Ggf. Teilnahme an Präventionsprogrammen o. Ä.

Wenn Personen unter 18 Jahren etwas machen, was auch für Erwachsene strafbar wäre:

  • Strafrechtliche Konsequenzen

Amnestie, Straßenverkehr, Anbauvereinigungen/Social Clubs

Amnestie:

  • Ist möglich, aber man muss selbst tätig werden
  • Gilt sowohl für laufende Strafverfahren als für geltende Urteile
  • ABER: Urteil darf ausschließlich Straftatsbestände umfassen die jetzt erlaubt sind
  • Löschung auf Antrag aus dem BZR (Bundeszentralregister) möglich

Straßenverkehr

  • Im Straßenverkehr Grenzwert bei 3,5 Nanogramm/ml Blutserum (=0,2 Promille)
  • in Kombination mit Alkohol = 0,0 Promille bei THC Konsum
    → je nach Stoffwechsel kann der Grenzwert auch noch Tage nach dem letzten Konsum überschritten sein
  • für Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin 0,0 Promille THC im Blut

Anbauvereinigungen/Social Clubs

  • sind erst seit 01. Juli genehmigt
  • müssen sehr viele Auflagen erfüllen und viele Informationen über Anbau, Mitgliedschaften und Abläufe sammeln und speichern
  • ACHTUNG Datenschutz! Es werden sehr viele personenbezogene Daten gesammelt
  • Es dürfen max. 25g pro Tag/Mitglied und max. 50g pro Monat/Mitglied an Mitglieder abgegeben werden

Offizielle Seiten:

FAQ Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Bundesgesetzblatt
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638

Youtube:

Herr Anwalt
https://www.youtube.com/watch?v=1EnuP-n4NPc

Bubatz-Karte:

https://bubatzkarte.de

Vielen Dank an die Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e.V. für die Vorarbeit und Recherche!